Das Land NRW hat mehrere Sofortmaßnahmen beschlossen, damit die Corona-Krise nicht auch zu einer Krise für Künstler und Kulturschaffende führt:
– Fünf Millionen Euro Unterstützung für freischaffende, professionelle Künstler*innen in finanziellen Engpässen werden bereitgestellt, Einmalzahlungen von bis zu 2.000 Euro können ab sofort beantragt werden.
– Bereits bewilligte oder noch in Prüfung befindliche Förderungen werden in jedem Falle ausgezahlt, auch wenn Veranstaltungen und Projekte abgesagt oder verschoben werden müssen.
– Ausnahmeregelungen für Veranstalter & Einrichtungen: Ausfallkosten durch Absagen können als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden, und es gibt eine Lockerung der bei Verwendung von Fördermittel geltenden Zwei-Monats-Fristen.
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